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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle kostenpflichtigen und kostenlosen Dienstleistungen und Produkte der Portes du Soleil Suisse SA (PDS Schweiz). Der Käufer erkennt diese vollständig und vorbehaltlos an.

PDS Schweiz behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, indem eine neue Version auf der Website veröffentlicht wird (die die bisherige Version aufhebt und ersetzt).

Mit dem Abschluss eines Kaufs nach der Veröffentlichung einer neuen Fassung der AGB durch PDS Suisse erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den neuen AGB einverstanden.

Ein Exemplar ist jederzeit an den Kassen der Skilifte von Champéry – Les Crosets – Champoussin – Morgins erhältlich und kann online unter www.pds-ch.ch heruntergeladen werden.

2. Beförderungsbedingungen

Der Fahrschein berechtigt während seiner Gültigkeitsdauer zur uneingeschränkten Nutzung des gekauften Bereichs zu den veröffentlichten Betriebszeiten. Die Einhaltung dieser Bedingungen setzt geeignete Wetter-, Schnee- und Pistenverhältnisse voraus.

Der Kunde ist verpflichtet, einen für den betreffenden Zeitraum gültigen Fahrschein mitzuführen, der der entsprechenden Fahrgastkategorie entspricht.

PDS Schweiz gewährleistet die Sicherheit der Kunden an Bord ihrer Anlagen. Soweit zulässig, beschränkt sich die Haftung von PDS Schweiz auf eigene fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Betriebsvorschriften einzuhalten. Insbesondere hat der Kunde sich so zu verhalten, dass er weder seine eigene Sicherheit noch die Sicherheit anderer Nutzer des Gebiets gefährdet. Er haftet für alle Schäden oder Beschädigungen.

3. Fahrschein

Das Abonnement besteht aus einem AXESS-Träger (Chipkarte), auf dem ein Fahrschein gespeichert ist.

Die Fahrscheine sind streng persönlich und nicht übertragbar. Sie können weder umgetauscht, verlängert noch geändert werden. Für Pässe ab 8 Tagen ist ein Foto erforderlich. Zudem sind bei Jahres-, Saison- und Halbjahreskarten der Name, der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnadresse erforderlich.

CHIPKARTE

Der Fahrausweis wird auf eine Chipkarte geladen. Chipkarten sind wiederverwendbar und wiederaufladbar sind. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Kunden, seine Chipkarte bei sich zu tragen und sie beim Kauf eines Fahrausweises an der Kasse vorzulegen. Unter keinen Umständen ist eine Chipkarte erstattungsfähig. Falls eine Karte beschädigt ist oder nicht den Vorschriften entspricht, kann sie abgelehnt werden.

PREISE

Ab zwei Tagen gelten gestaffelte Pauschalpreise. Als Gegenleistung für diesen Preisnachlass übernimmt der Käufer des Fahrscheins das Risiko von wetterbedingten Beeinträchtigungen, die den Zugang zu den Skiliften einschränken könnten.

Alle öffentlichen Verkaufspreise für Fahrkarten und Chipkarten sind an den Verkaufsstellen sowie online unter www.pds-ch.ch einsehbar. Die Preise sind in CHF angegeben und verstehen sich inklusive aller Steuern.

Es obliegt dem Kunden, sich über die angebotenen Produkte und Tarife zu informieren, um das für ihn günstigste Angebot auszuwählen.

PDS Schweiz behält sich das Recht vor, seine Tarife sowie die Definition der Kategorien, die Anspruch auf Ermäßigungen und/oder Vorzugskonditionen gewähren, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

Es gelten die am Tag der Zahlung des Pauschalbetrags durch den Kunden gültigen Preise und Bedingungen.

Anmerkung:  
Zu den Skipässen mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Stunden bis 15 Tagen: Wenn Sie Ihren Skitag in Champéry, Les Crosets, Champoussin oder Morgins beginnen, muss der Skipass unbedingt an einem Schalter eines der oben genannten Skigebiete oder über die Online-Verkaufsseite skipass-pds-ch.ch oder bei einem ihrer Partner in der Schweiz (RailAway, Ticket Corner...) erworben werden Inhaber von Skipässen mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Stunden bis 15 Tagen, die in Frankreich gekauft wurden, müssen ihren Skitag in einem französischen Skigebiet der Portes du Soleil beginnen; andernfalls müssen sie einen Aufpreis zahlen, um den Skipass freizuschalten.

4. Bezahlung

An der Kasse werden folgende Zahlungsmittel akzeptiert:

Visa, Mastercard, American Express, Diners, Postcard, Maestro, Twint, Reka-Card (im Sommer nur in Champéry)

Bargeld (CHF und Euro)*) und REKA-Schecks** 

Bei jeder Ausstellung einer Skipasskarte wird ein Kaufbeleg ausgestellt, der bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Skipasses aufbewahrt werden muss.

* Zahlungen in Euro erfolgen in Banknoten; Münzen werden nicht akzeptiert. Das Wechselgeld wird in CHF zurückgegeben.

**Bei Zahlung mit einem REKA-Scheck wird kein Wechselgeld herausgegeben.
 

WECHSELKURSE

Alle Pauschalangebote werden in CHF angeboten. Der an der Kasse für Barzahlungen in Euro geltende Wechselkurs wird regelmäßig aktualisiert, um den Marktschwankungen Rechnung zu tragen.

Die Wechselkurse, die an den Zahlungsterminals für Kartenzahlungen oder bei einem Kauf über unseren Online-Shop angewendet werden, werden von den Betreibern der Zahlungsterminals festgelegt. PDS Suisse hat keinen Einfluss auf diese Kurse; es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, bei Zahlungen in Fremdwährung die Richtigkeit der angewandten Wechselkurse zu überprüfen. PDS Suisse haftet in keinem Fall für einen ungünstigen Wechselkurs.

WIDERRUFSRECHT DES KUNDEN

Der Kunde kann seine Bestellung nicht mehr widerrufen, sobald diese bezahlt wurde.

5. Online-Kauf

Der Online-Kauf ist unter www.pds-ch.ch möglich.

Der Online-Kauf eines Fahrscheins unterliegt den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern im Folgenden keine besonderen Bedingungen aufgeführt sind.

 
BESONDERE BEDINGUNGEN
Über den Online-Verkauf kann der Kunde ein Abonnement (Chipkarte und Fahrschein) erwerben oder eine Chipkarte mit einem neuen Fahrschein aufladen.

Jeder, der im Besitz einer Chipkarte ist, kann diese mithilfe der auf der Karte angegebenen WTP-Nummer (XXXXXXXX-XXX-XXX) aufladen.

Bestellfrist

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die für die Ausstellung oder das Aufladen des Fahrscheins erforderlichen Angaben korrekt auszufüllen.

Die Bestellung muss wie folgt aufgegeben werden:

- Bei einer Erstbestellung mit Versand per Post: 8 Tage vor dem ersten Gültigkeitstag des Pakets

- Bei einer Erstbestellung mit Abholung an der Kasse oder an einem Automaten: 1 Stunde vor Beginn der Gültigkeitsdauer des Passes

- Für eine Aufladung: 1 Stunde vor Beginn der Gültigkeitsdauer des Tarifs


Online-Zahlung
Die sichere Zahlung erfolgt über Visa, Mastercard, TWINT oder Maestro.

Die Zahlung erfolgt in einer sicheren Umgebung von Worldline. Die übermittelten Bankdaten sind geschützt. Worldline hält die geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein. Die bestätigte Bestellung wird erst wirksam, wenn die zuständige Zahlungsstelle ihre Zustimmung erteilt hat. Im Falle einer Ablehnung durch die Zahlungsstelle wird der Bestellvorgang abgebrochen.


Bestellbestätigung
Sobald die Zahlung erfolgt ist und von Worldline akzeptiert wurde, erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail mit einer Übersicht über die gesamte Bestellung (Bestätigungsnummer und aufgeladene Karte(n)). Der Kunde muss in der Lage sein, diese Bestellbestätigung (ausgedruckt oder als Vorschau auf dem Smartphone) bei jeder Kontrolle auf dem Gelände vorzuzeigen. 

Beim Online-Aufladen einer Chipkarte kann sich der Kunde direkt an einen der Zugangsautomaten von PDS Suisse wenden.

Bei einem Erstkauf kann der Kunde seinen Skipass an jedem Schalter in Champéry, Les Crosets, Champoussin oder Morgins (abhöngig von den Öffnungszeiten) abholen. Zur Abholung der Skipässe muss der Käufer die per E-Mail erhaltene Bestellbestätigung sowie einen Ausweis vorlegen.

 
Entwertung des Fahrscheins
Die Tageskarte wird bei der ersten Nutzung an einem Zugangsterminal im Skigebiet Champéry – Les Crosets – Champoussin – Morgins freigeschaltet.

 
Haftung und Gewährleistung
PDS Suisse übernimmt keine Haftung für Unannehmlichkeiten oder Schäden, die mit der Nutzung des Internets verbunden sind (Betriebsunterbrechungen, unbefugter Zugriff von außen, Computerviren usw.). Der Kunde erklärt, dass er die Eigenschaften und Grenzen des Internets kennt, insbesondere dessen technische Leistungsfähigkeit, die Reaktionszeiten beim Abrufen, Abfragen oder Übertragen von Daten sowie die mit der Kommunikationssicherheit verbundenen Risiken.

6. Fahrscheinersatz

VERLUST / DIEBSTAHL

Bei Verlust oder Diebstahl einer Fahrkarte kann diese gegen Vorlage des Kaufbelegs ersetzt werden.

Nach Abschluss des Verfahrens wird der alte Fahrschein ungültig gemacht. Dem Kunden wird ein Duplikat ausgehändigt, ohne dass Änderungen am Fahrschein vorgenommen werden können. Der Kunde bezahlt den Preis für die Chipkarte wie bei einem Neukauf.

VERGESSEN

Vergessene Fahrkarten werden nicht ersetzt. Der Fahrgast muss das Vergessen an der Kasse melden und den Preis für eine Ersatztageskarte zum gültigen Erwachsenentarif für das Gebiet bezahlen, für das die vergessene Pauschalkarte gilt.

Der Ersatztag wird gegen Vorlage beider Fahrscheine erstattet, nachdem überprüft wurde, dass der vergessene Fahrschein an dem betreffenden Tag nicht genutzt wurde. Der Kunde muss diesen Schritt vor Ablauf der laufenden Saison vornehmen. Andernfalls kann keine Erstattung garantiert werden.

Vom Rückerstattungsbetrag werden CHF 5.– als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

7. Rückerstattung

TEILWEISE GENUTZTE ODER UNGENUTZTE WERTPAPIERE

Teilweise genutzte oder ungenutzte Pauschalen werden – unabhängig davon, ob dies vom Nutzer verschuldet ist oder nicht – von PDS Suisse unter keinen Umständen erstattet.
Zudem erfolgt keine Übertragung, kein Pauschalübertrag und keine sonstige Entschädigung.

SCHLIESSUNG / ABSCHALTUNG DER ANLAGEN
Sollte die Portes du Soleil Suisse SA ihre Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fahrkarten oder der Nutzung der Anlagen ganz oder teilweise, dauerhaft oder vorübergehend, nicht erbringen, kann der Kunde keine Ansprüche gegen die Portes du Soleil Suisse SA geltend machen (insbesondere keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz). Diese Regelung gilt insbesondere für Betriebsunterbrechungen oder -einschränkungen sowie für Pisten- oder Wegsperrungen unter folgenden Umständen: 

Zufall 

höhere Gewalt wie Wind- oder Wetterbedingungen, Lawinengefahr, Streik 

behördliche Anordnungen oder Auflagen (unter anderem aufgrund von Stromengpässen) 

freiwillige Einschränkungen aufgrund besonderer Umstände (unter anderem aufgrund eines Aufrufs der Behörden zum Stromsparen wegen einer Stromknappheit) 

Pandemie oder Epidemie 
 

VERSICHERUNGEN
 
Nur Personen, die beim Kauf des Pauschalangebots eine Versicherung abgeschlossen haben, haben gemäß den Bedingungen der jeweiligen Versicherung Anspruch auf eine Erstattung. Erstattungsanträge sind direkt an die Versicherung zu richten. 

 
Der Abschluss einer Versicherung ist an den Kauf des Fahrscheins gebunden. Die Versicherung wird für denselben Zeitraum wie der Fahrschein abgeschlossen. Die Tarife sind online verfügbar unter www.pds-ch.ch und an der Kasse.

Die Versicherung ist unter keinen Umständen erstattungsfähig.

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und weitere Informationen finden Sie auf der Website www.snowassist.ch.

8. Ausschlüsse vom Transport

Bei Nichteinhaltung der Betriebsvorschriften kann der Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Fahrgast: betrunken ist oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht / sich ungebührlich verhält / die Vorschriften zur Nutzung der Verkehrsmittel nicht beachtet / im Falle einer Pandemie keine Maske über Nase und Mund trägt / den Anweisungen des Personals nicht Folge leistet.

Im Wiederholungsfall behält sich PDS Suisse das Recht vor, Fahrgästen, die sich nicht an die Betriebsvorschriften halten, keine Fahrkarten mehr zu verkaufen.

9. Rettungsdienst

Bei einem Unfall auf dem Gelände von PDS Suisse und Inanspruchnahme des Rettungsdienstes wird dem verunglückten Kunden ein Betrag in Rechnung gestellt, der sich nach den von den RMS mitgeteilten Einsatztarifen richtet (Materialkosten nicht inbegriffen). Die Kosten Dritter (z. B. Rega, Arzt) gehen direkt zu Lasten des Kunden. Allfällige Erstattungsanträge müssen vom Kunden bei seiner Versicherung eingereicht werden.

10. Kundenbeziehung

Auf der Website steht Ihnen ein Kontaktformular zur Verfügung www.pds-ch.ch. 

Sonderwünsche müssen uns unbedingt spätestens 7 Tage nach dem Schließungsdatum des Schweizer Teils des Skigebiets vorliegen.

Im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung werden Anfragen stets aufmerksam entgegengenommen und innerhalb von 10 Tagen wohlwollend bearbeitet.

11. Personenbezogene Daten und Betrug

Jede Person, die ohne gültigen Fahrausweis oder mit dem Pass einer anderen Person die Liftanlagen nutzt, muss eine Geldbusse entrichten.

Folgende Beträge werden als Zuschlag in Rechnung gestellt:

100.- CHF bei Schwarzfahren mit einer Tageskarte oder einer Fußgängerkarte;

250.- CHF bei Schwarzfahren mit einer Winter-Aufenthaltskarte;

335.- CHF bei Schwarzfahren mit einem Winter-Saison- oder Jahresabonnement;

200.- CHF bei Schwarzfahren mit einem Sommer-Bike-Saisonabonnement.

Wenn die Person nicht sofort bezahlt, muss sie eine Kaution hinterlegen. Andernfalls kann sie vom Transport ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus kann jeder Missbrauch eines Fahrscheins zur unwiderruflichen Einziehung der Fahrkarte führen.

Im Wiederholungsfall behält sich PDS Suisse das Recht vor, den von missbräuchlichen oder betrügerischen Praktiken betroffenen Fahrgästen keine Fahrkarten mehr zu verkaufen.

An jeder Anlage können Kontrollen durchgeführt werden, bei Bedarf auch mithilfe von IT-Systemen. Zusätzlich zu seiner Pauschalgebühr muss der Nutzer seine Identität nachweisen können.

Im Rahmen des Betriebs ihrer Anlagen und zur Betrugsbekämpfung setzt Les Portes du Soleil Suisse SA ein automatisiertes Kontrollsystem ein, das die Erfassung von Bildern an den Zugangsterminals sowie ein algorithmisches Analysesystem umfasst.

Diese Verarbeitungen erfolgen in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sofern diese anwendbar ist, sowie allen geltenden Rechtsvorschriften.

 

Erhebung personenbezogener Daten 

Die Portes du Soleil Suisse SA erhebt personenbezogene Daten auf folgende Weise:

 

1. Vom Nutzer freiwillig bereitgestellte Informationen 

Im Zusammenhang mit dem Kauf von Fahrkarten, dem Zugang zu Dienstleistungen oder jeder anderen Interaktion mit unseren Diensten kann der Nutzer aufgefordert werden, personenbezogene Daten anzugeben, wie z. B.: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Nachweise, die für den Erhalt bestimmter Tarife erforderlich sind, sowie Informationen zur Bestellung.

Zahlungsdaten werden vom Betreiber niemals gespeichert. Sie werden ausschließlich und auf sichere Weise von unserem zugelassenen Zahlungsdienstleister Saferpay verarbeitet.

 

2. Daten, die automatisch über unsere Website und unsere digitalen Plattformen erfasst werden 

Wenn Sie unsere Websites, unsere Online-Shops oder unsere sozialen Netzwerke besuchen, erfassen wir möglicherweise automatisch Informationen über die Nutzung dieser Dienste, darunter insbesondere: Browser-Einstellungen, aufgerufene Seiten, Verweildauer in bestimmten Bereichen, Herkunft der Verbindung, Bestellhistorie, technische Gerätedaten (IP-Adresse, Gerätetyp, Browser usw.).

Diese Daten dienen dazu, den reibungslosen Betrieb unserer Dienste zu gewährleisten, die Benutzererfahrung zu verbessern und – sofern der Nutzer dem zugestimmt hat – personalisierte Inhalte anzubieten.

 

3. Automatisch an den Zugangskontrollstellen und Kontrollgeräten erfasste Daten 

Beim Passieren der Zugangsterminals erfasst der Betreiber automatisch die technischen Daten zum Fahrausweis (Nummer, Gültigkeit, Kategorie, usw.), die Durchgangsdaten (Zeitstempel, genutzte Anlage, Kontrollpunkt), Bildaufnahmen der an den Toren installierten Kameras sowie die vom algorithmischen Analysesystem zur Erkennung betrügerischer Nutzungen generierten digitalen Fingerabdrücke.

 

4. Von integrierten Drittanbieterdiensten erfasste Informationen 

Die Nutzung von Diensten Dritter auf unserer Website (Google Maps™, YouTube™, Tools zur Besucheranalyse usw.) kann dazu führen, dass diese Anbieter mithilfe ihrer eigenen Technologien bestimmte personenbezogene Daten erheben.

Bevor Sie diese Dienste nutzen, empfehlen wir Ihnen, die Datenschutzerklärungen dieser Drittanbieter sorgfältig zu lesen, da der Betreiber keine Verantwortung für deren Umgang mit personenbezogenen Daten übernimmt.

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Unter dem Namen „Portes du Soleil“ bilden mehrere Anbieter (die Betreiber der Skilifte des internationalen Verbands „Portes du Soleil“) eine Abonnementgemeinschaft. Alle Unternehmen sind in vollem Umfang für den Betrieb ihrer jeweiligen Anlagen und Pisten verantwortlich. Der Beförderungsvertrag wird jeweils zwischen dem Kunden und dem Betreiber der Anlagen geschlossen. Letzterer ist für die vertragliche Erbringung der entsprechenden Leistungen zuständig. Ebenso gewährleistet sie die erforderliche technische Wartung der Anlagen und die Verpflichtung zur Gewährleistung der Sicherheit (Pisten- und Lawinendienst). Daher sind allfällige Haftungsansprüche – insbesondere bei Unfällen – an das Unternehmen zu richten, das für das Gebiet zuständig ist oder die Anlage betreibt, auf der sich der Unfall ereignet hat.

Die vertraglichen Beziehungen zwischen der PDS Suisse AG und ihren Kunden unterliegen dem schweizerischen Recht.

Gerichtsstand ist Val-d’Illiez.